Kosten der Unterkunft
Hier werden Informationen zu den Kosten der Unterkunft und dem sogenannten schlüssigen Konzept, auf dem sie basieren, dargestellt. An dieser Stelle sei betont, dass nur weil ein Konzept schlüssig genannt wird, dieses noch lange nicht schlüssig ist. Man wird beispielsweise auch nicht zu einem Toastbrot, nur weil man sich Toastbrot auf die Stirn schreibt.
Das Heidelberger Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2023 ist im Gremieninformationssystem der Stadt Heidelberg als Anlage 01 zur Drucksache 0183/2023/IV zu finden. Neben diesem Konzept ist an dortiger Stelle auch ein Gemeinsamer Sachantrag der Fraktionen DIE LINKE und B'90/Die Grünen zu finden, der einige gute Fragestellungen beinhaltet:
Die Heidelberger Stadtverwaltung hat die dortigen Fragen in der Informationsvorlage 0077/2024/IV mit dem Betreff Neues schlüssiges Konzept zur Berechnung der Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII – hier: Erfahrungsbericht seit 01.01.2024 "beantwortet". Der Begriff "beantwortet" ist bewusst in Anführungszeichen gesetzt, weil die Stadtverwaltung die oben aufgelisteten Fragen nicht beantwortet hat. Das von der Stadtveraltung Geschriebene lautet wie folgt:
[...]
Zusammenfassung der Begründung: Die Verwaltung hat den Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit am 14.11.2023 mit Vorlage Nummer 0183/2023/IV über das neue schlüssige Konzept zur Berechnung der Kosten der Unterkunft informiert. Entsprechend des damals erteilten Arbeitsauftrages berichtet die Verwaltung mit der jetzigen Vorlage über die Erfahrungen mit der Anwendung seit 01.01.2024.
Im Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit am 14.11.2023 hat die Verwaltung den Arbeitsauftrag erhalten, nach 6 Monaten über die Erfahrungen seit der Anwendung des neuen schlüssigen Konzepts zur Berechnung der Kosten der Unterkunft (KdU) zu berichten. Da der nächste Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit erst im September stattfindet, wird der Arbeitsauftrag bereits in der Sitzung am 14.5.2024 erfüllt.
1. AusgangslageNach § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehungsweise § 35 Absatz 2 SGB XII werden Leistungen für die Kosten der Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, zu dessen Konkretisierung der kommunale Leistungsträger nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) einheitliche Kriterien zu entwickeln und in einem sogenannten „schlüssigen Konzept“ umzusetzen hat.
Die Erstellung eines neuen schlüssigen Konzepts zur Berechnung der KdU nach SGB II und SGB XII erfolgte im Jahr 2023 auf Grundlage der für den neuen Mietspiegel erhobenen Daten.
Das neue schlüssige Konzept ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Über die folgenden Erfahrungen mit der Anwendung kann zwischenzeitlich informiert werden:
2. Erfahrungen beim Jobcenter HeidelbergDie Anwendung des neuen Konzepts ab dem 1.1.2024 hat dazu geführt, dass für Wohnungen, die in ihrer Größe angemessen sind, in der Regel die vollständigen Kosten der Unterkunft übernommen werden können; es gibt nur wenige Ausnahmen für Wohnungen in der Bahnstadt oder in Neuenheim.
Sofern Bürgergeldempfänger/innen Wohnungen bewohnen, die größer sind als die angemessenen Wohnungsgrößen, kommt es auch weiterhin zu Absenkungen der KdU, es sei denn, den betroffenen Personen ist es nicht möglich oder nicht zuzumuten, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken.
Im November 2023 wurde noch in rund 250 Fällen lediglich die angemessene Miete statt der tatsächlichen KdU anerkannt. Nach Mitteilung des Jobcenters ist diese Zahl seit Anwendung des neuen schlüssigen Konzepts auf rund 100 Fälle gesunken (Stand 30.4.2024). Neue Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen das neue schlüssige Konzept gibt es bislang nicht.
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Etwas detaillierter auf die Gründe für die Unangemesseneheit der Bruttokaltmiete geht der Beschlusslauf der Informationsvorlage 0147/2019/IV mit dem Betreff Schlüssiges Konzept zur Berechnung der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII – hier: Erfahrungsbericht ein.
Die aktuellen Kosten der Unterkunft für den Stadtkreis Heidelberg sind unter diesem Link zu finden und haben die folgenden Werte: